Statements zum „Abriss von St. Nikolaus (Koatlackn, Anpruggen)“

Montag, 06. Oktober 2014 14:00

Statements zum Erhalt

der historischen Bausubstanz

von St. Nikolaus (Koatlackn, Anpruggen)

zusammengestellt von Michael Guggenberger (sanktnikolaus@saegewerk.org)

Christoph Hölz (Archiv für Baukunst, Forschungsinstitut der Universität Innsbruck, 12.7.2012)
„Dass St. Nikolaus der älteste Stadtteil des heutigen Innsbruck ist, wäre alleine schon Grund genug für intensive stadtarchäologische Untersuchungen und eine besondere pflegliche Behandlung des gesamten Ensembles nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. Leider ist das Gegenteil der Fall. Nominell eine Schutzzone nach SOG ist davon kaum etwas zu spüren. Ihre Stadtwanderung hat allen Teilnehmern drastisch das Ausmaß der andauernden Zerstörung vor Augen geführt. Ganze Straßenzüge haben in den vergangenen Jahren oder verlieren im Augenblick ihr über Jahrhunderte gewachsenes Aussehen. Der bedenkenlose Abriss der Altbausubstanz und die grobschlächtigen, meist überdimensionierten Neubauten drohen das Stadtbild Innsbrucks irreparabel zu beschädigen.
Mein Appell richtet sich an die Stadt und das Land, endlich dem Abriss von St. Nikolaus Einhalt zu gebieten. Der erste und wichtigste Schritt dazu wäre, die Abrisse in Schutzzonen endgültig zu verhindern oder zumindest gravierend einzuschränken. Wer daran Zweifel hat, gehe nach St. Nikolaus. Ihre Führung an die Schauplätze des Desasters sei hiermit allen Verantwortlichen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen.“

Karl Gostner (Obmann Innsbruck Tourismus, 12.7.2012)
„Anlässlich des Abbruchs des Hauses Bäckerbühelgasse 22 weise ich darauf hin, dass dieses Haus nicht nur von der Riedgasse sondern auch vom Friedhof St. Nikolaus zu sehen war. Es thronte fast über dem Friedhof. Daher ist bei der
Bebauung unbedingt darauf Rücksicht zu nehmen, dass das Friedhofgeschehen nicht gestört wird. Der, an der Baustelle plakatierte Vorschlag entspricht diesem Erfordernis keinesfalls.
Die Stadtteile St. Nikolaus und Mariahilf erlebten in den letzten Jahren einen deutlichen Aufschwung. Sympathische Betriebe aus mehreren Branchen haben sich angesiedelt, Häuser wurden renoviert, Wohnraum geschaffen und
Innenhöfe belebt. Das Projekt Anpruggen nimmt diesen Schwung auf und startet einen Prozess, der unter Beteiligung der Bürger dieser Stadtteile zu verbesserter Lebensqualität und Anbindung an das Stadtzentrum führen soll.
Teil dieses Projekts muss die Erhaltung baulicher Strukturen sein, denn Anpruggen ist der älteste Teil von Innsbruck und dieser Umstand muss fühlbar bleiben. Daher fordern wir Grundeigentümer und Stadtplanung auf, sich ihrer
Verantwortung gegenüber dem historischen Erbe unserer Stadt bewusst zu sein und sowohl bei der Erhaltung vor allem mittelalterlicher Substanz als auch bei Neubauten höchste Qualitätsansprüche zu stellen und umzusetzen.“

Wolfgang Sölder (Kustos der archäologischen Sammlungen des Ferdinandeums, 13.7.2012)
„Die gemeinsame Begehung des historischen Kerns von St. Nikolaus am 2. Juli d. J. vermittelte die fortgeschrittene Zerstörung der mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Bausubstanz durch Abbrüche und Umbaumaßnahmen. Hinsichtlich künftiger baulicher Veränderungen des Altbestandes wären – in Verbindung mit verstärkter Sensibilisierung der Hauseigentümer – daher anzustreben: einerseits die bauanalytische Erforschung des Aufgehenden, andererseits bauarchäologische Untersuchungen der Kellerbereiche und im umgebenden Außengelände, wobei das Denkmalamt nicht nur als Auflagen erteilendes Schutzorgan, sondern verstärkt als Bewusstsein bildender Partner in den Vordergrund treten und dem Bauherrn mit denkmalpflegerischem Rat unterstützend zur Seite stehen könnte. Bezüglich erforderlicher archäologischer Untersuchungen wäre à la longue und nach bestem Vorbild z. B. der Stadt Hall die Mittelalter-/Neuzeitarchäologie durch eine fixe Stelle zu forcieren, die entweder im Stadtarchiv, im Landeskonservatorat oder – aufgrund bestehender Infrastruktur hinsichtlich archäologischer Restaurierungswerkstätte – auch im Tiroler Landemuseum Ferdinandeum angesiedelt sein könnte. Wie die archäologischen Untersuchungen im vormaligen „Leder Lechle“ am Burggraben oder – bereits länger zurück – vor der Hofburg und am Adolf Pichler-Platz vermitteln, ist ein umfangreiches Arbeitsgebiet, in welches die Industriearchäologie (z. B. für Mühlau zutreffend) einzubinden wäre, auch in der Innenstadt gegeben.“

Magdalena Hörmann (Mitglied des Sachverständigenbeirates, 14.7.2012)
„Die Begehung des Stadteils St. Nikolaus im Bereich Nikolausgasse, Bäckerbühelgasse, Riedgasse, Schmelzergasse und Nikolausgasse retour, die auf Einladung von Herrn Michael Guggenberger am 12. Juli 2012 stattfand, hat den Teilnehmern deutlich vor Augen geführt, dass sich das ganze Viertel  in einer Umbruchphase befindet, die durch eine Reihe von Abbrüchen und geplanten bzw. bereits durchgeführten Neubauten an deren Stelle bestimmt ist .
Das charakteristische Ensemble dieses alten Stadtteils ist an sich von der Bausubstanz her durch Kleinteiligkeit und Bescheidenheit geprägt, es hat sich aber interessanterweise trotz baulicher und baugeschichtlich  großer Unterschiede bei den einzelnen Häusern insgesamt einheitlich entwickelt, was zum typischen Erscheinungsbild mit dem vorherrschenden Satteldächern, den bis zum Boden reichenden Fassaden (Wohnraumnutzung), Erkerelementen, schlichten Fenstern (manchmal mit den typischen Faschenrahmen) und Vor- und Rücksprüngen im Straßenverlauf geführt hat. Auch die späteren Umbauten der zum Teil noch in das Mittelalter zurückreichenden Häuser haben diese Grundzüge fortgesetzt, dabei sind für das Element des „Winkligen“ vielfache und interessante Spielarten entwickelt worden.
Mit  neuen Projekten, deren Grundlage von den Bauträgern her  die weitestmögliche Raumnutzung darstellt, wird nun eine gewaltige Bresche in den alten Stadtteil (1510 erstmals „Koatlackn“ genannt) geschlagen.
Obwohl der ganze Bereich als Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbilderhaltungsgesetz (SOG) ausgewiesen ist, konnte die Entwicklung nicht wirklich beeinflußt werden. Es gibt im SOG keine Möglichkeit bei Abbruchverfahren Stellung zu nehmen, der Beirat wird erst herangezogen, wenn es um die Neubauten und deren Aussehen geht. Verständlicherweis führen solche Diskussionen bei bereits im Planungsstadium befindlichen und von beauftragten Architekten ausgearbeiteten Projekten zwangsläufig zu Kompromissen. Es ist im Beirat überhaupt festzustellen, dass sich das Interesse der Mitglieder  von der „unhaltbaren“ alten Bausubstanz weg stärker auf eine moderne Architekturdiskussion verlagert hat.
Die erste dringende Maßnahme, um den  SOG-Beirat nicht endgültig als einen hilflosen Verein vor der Übermacht der Investoren, Bauträger und des modernen Bauens (was immer das ist) dastehen zu lassen, ist die Novellierung des Gesetze in Hinblick auf den erwähnten Abbruchparagraphen. Parallel dazu ist der in der TBO (Tiroler Bauordnung)  bereits vorgesehene Paragraph des landeskundlichen Interesses bei Gebäuden , die nicht unter Denkmalschutz stehen, vermehrt  heranzuziehen bzw. überhaupt  zu aktivieren. Er führt m. E. ein Schattendasein.
Die dringend notwendige Bewußtseinsbildung für die Wichtigkeit des Überlebens alter Stadtviertel erfordert zweifellos große Anstrengungen.
In diesem Sinn ist die Initiative des neuen Aktionskomitees unter Michael Guggenberger sehr zu begrüßen.“

Christian Kayed (Storyguide, Innsbruck, 3.7.2012):
„Was läuft schief? – Es fehlt die Transparenz in den städtebaulichen Veränderungen – wie Abrissen – in der Nachbarschaft, als Bewohner eines Viertels – wie St. Nikolaus – möchte ich informiert und in Entscheidungen
miteinbezogen werden, und es fehlt eine Wertschätzung der historischen Bausubstanz, die Lebensqualität und Identität stiftet.
Wie könnte eine positive Entwicklung herbeigeführt werden? – Geplante bauliche Veränderungen – wie Abrisse – müssen rechtzeitig und transparent in der Nachbarschaft kommuniziert werden; Stärkung der Mitbestimmung vor
Ort; Einrichtung einer Stadtarchäologie in Innsbruck, um die Bausubstanz genau zu befunden und so wertzuschätzen und zu genießen.“

Michael Unterberger (Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie, Sachgebiet Raumordnung, Fachbereichsleiter-Stellvertreter für örtliche Raumordnung, 16.7.2012)
„Als Ersatzmitglied des Sachverständigenbeirates ist auch mir die Problematik des Abbruches von baulichen Anlagen in den Schutzzonen nach SOG 2003 bewusst.
Ein entsprechend verstärkter allgemeiner Schutz aller Gebäude (vgl. derzeit besonderer Schutz nur für charakteristische Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude ) in den Schutzzonen wäre, wie auch der Rundgang bestätigt hat, im Gesetz von Vorteil, um „voreilige“ Abbrüche zu verhindern.
Reine „Füllobjekte“ zwischen baukulturell wertvollen Gebäuden könnten im Fall einer qualitätvollen Planung und bei nachgewiesenem Bedarf nach Prüfung von Alternativen und fachlicher Beratung frei gegeben werden.“

Gabriele Neumann (Denkmalamt, 20.7.2012)
„Wir im Bundesdenkmalamt verfolgen mit Sorge die Entwicklung der letzten Jahre, wo Abbrüche auch in Schutzzonen nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz ohne weiteres möglich sind. Statt eine Instandsetzung des Bestandes anzustreben, stehen immer häufiger „Abbruch und Neubau“ auf der Tagesordnung des Sachverständigenbeirates. Ein Abbruch und Neubau sollte in Schutzzonen eigentlich die Ausnahme bilden, ist aber derzeit mit dem Ziel absoluter Nutzflächenmaximierung (z.B. St. Nikolausgasse 24, 26; Bäckerbühelgasse 22) die Standardlösung. In manchen Straßenbereichen beginnt das Verhältnis von Altsubstanz zu Neubauten zu kippen, Charakteristika verschwinden, einstige „malerische“ Ecken bzw. Häuserzeilen sucht man vergebens.
Da wohl der Ortsbildschutz keine Erhaltungsgewähr mehr bietet, wird immer wieder auch die Frage des Ensembleschutzes, z.B. für die Innstraße und St. Nikolausgasse, sowie Mariahilfstrasse intern im Bundesdenkmalamt diskutiert. Leider sind Ensemble-Erhebungen und -Unterschutzstellungen so aufwändige, in Zusammenarbeit mit der Zentrale in Wien durchzuführende Verfahren, dass dies nicht in absehbarer Zeit seitens des Bundesdenkmalamtes angegangen werden kann (auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem 2006 eingeleiteten Ensemble Maria-Theresien-Straße).
Somit bleibt nur mehr die Überprüfung jedes einzelnen Objektes, meist aus einem Anlassfall heraus, wie geplante Baumaßnahmen oder aufgrund einer Anfrage, auf das etwaige Vorliegen von Denkmalschutzkriterien als Einzeldenkmal. Leider hat sich gerade bei den jüngst abgebrochenen Objekten in St. Nikolaus gezeigt, dass diese eben nicht die Wertigkeit eines Denkmales erreichen, in der Substanz zu bescheidene Häuser, manchmal zu stark verändert oder bereits zu stark vernachlässigt sind. In solchen Fällen kann der Denkmalschutz nicht argumentiert und vertreten werden, was meist einer endgültigen Preisgabe des Objektes gleich kommt.
Wenn ein Objekt nicht erhalten werden kann, dann sollte wenigstens eine ausreichende Dokumentation vor dem Abbruch erreicht werden. Stadtarchiv/Stadtmuseum und Bundesdenkmalamt (im Zuge der o.g. Begehungen zur Überprüfung der Denkmaleigenschaften) bemühen sich um eine einfache Fotodokumentation, aber eine fundierte baugeschichtliche Dokumentation inkl. einfachem Planmaterial würde das Objekt als historische, gebaute Quelle weiterhin für die stadthistorische Forschung bewahren, auch wenn das Objekt selbst nicht mehr existiert.
Viele Erkenntnisse zur Stadtgeschichte Innsbrucks oder einzelner Bereiche gehen auch dadurch verloren, dass es keine Institution „Stadtarchäologie“ gibt, die begleitend, überwachend, fallweise forschungsgrabend bei Baumaßnahmen ins Spiel käme. Gerade die oft länger brach liegenden Abbruchflächen (z.B. Bäckerbühelgasse 11) und deren Umfeld böten ein einmaliges Betätigungsfeld für die Alltags-, die Mittelalter- und Neuzeitarchäologie.
Ein wichtiger Punkt innerhalb der Schutzzonen ist auch die Betreuung und Beratung bei den Baustellen, die aus personeller Knappheit weder das Bundesdenkmalamt noch die Ortsbildschutzreferenten des Stadtmagistrates leisten können. In den letzten Jahren scheint viel Grundwissen im Umgang mit Altsubstanz, historischen Oberflächen, Materialien und Farbigkeiten verloren gegangen zu sein, wie man an einigen „sanierten“ Fassaden der jüngeren Zeit (St. Nikolausgasse 26, Innstraße 59) beobachten kann. Bemusterungen von Farbgebungen sollten in den Schutzzonen in Innsbruck eingefordert werden.“

Martin Krulis (damaliger Gemeinderat von Innsbruck, 29.4.2004)
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 29.4.2004:
„Der Bereich Sankt-Nikolaus-Gasse 9 beschäftigt uns schon seit vielen Jahren und hat mich noch in meiner Zeit als Planungsstadtrat und damals als Mitglied des Sachverständigenbeirates beschäftigt. Es handelt sich hier um ein kleineres Haus in der Sankt-Nikolaus-Gasse. Leider ist in dieser Angelegenheit schon alles gelaufen und der Abbruchbescheid ist ebenfalls schon ergangen.
Man hätte sehr wohl dieses kleine Haus in der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 erhalten können. Es ist natürlich immer eine Frage der Bewohnerstruktur, aber auch einer gewissen Verantwortung eines Eigentümers, dass man versucht – ich weiß schon, dass es oft schwierig ist, wenn die Mieteinnahmen sehr gering sind – ein Haus möglichst in Schuss zu halten,
so wie es andere Innsbruckerinnen und Innsbrucker, die alte Häuser besitzen, auch machen. Egal, ob das in der Häuserzeile St. Nikolaus, Mariahilf oder in anderen Schutz- und Erhaltungszonen der Fall ist.
Ich habe damals als Mitglied des Sachverständigenbeirates genügend Beispiele erlebt, wo sich Häuser in diesen Zeilen in einem katastrophalen Zustand befunden haben und man doch mit Unterstützung von öffentlichen Mitteln die jedem zustehen – ob das nun Mittel aus dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) oder aus dem Denkmalschutz sind –
die Häuser vorbildhaft hergerichtet hat. Dies wäre auch in der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 möglich gewesen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat sich dieses Haus angesehen und hat gesagt, dass es sich um eine „Bruchbude“ handelt, was schon stimmt. Aber aus meiner fachlichen Sicht kann ich sagen, dass man auch „Bruchbuden“ toll herrichten kann. Es gibt genügend Beispiele, die das auch belegen können. Das ist der eine Punkt. Ich habe mich immer gegen den Abbruch dieses Hauses ausgesprochen. Auch wenn die Sache leider gelaufen ist, möchte ich dieser Linie treu bleiben.
[…]
Wir wissen, dass die Grundpreise in dieser beengten Lage, welche die Stadt Innsbruck durch die geographische Situation aufweist, exorbitant teuer sind und jeder froh ist, wenn er in seinem Bereich eine gute Auslastung hat. Man kann das aber auch übertreiben. Ich glaube, dass diese beim gegenständlichen Projekt zu groß ist und deshalb habe ich hier gegen die gesamte Sache gestimmt. Einmal gegen den Abbruch des Hauses in der Sant-Nikolaus-Gasse 9 aber auch gegen die Neuverbauung im hinteren Bereich.

Gerhard Fritz (damaliger Gemeinderat, jetzt Stadtrat, 29.4.2004)
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 29.4.2004:
„Der Abbruch dieses Gebäudes in der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 hat nicht nur den Sachverständigenbeirat nach dem
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) aufgeregt, sondern das hat damals, als der Abbruch zum ersten Mal zur Debatte stand, ja auch im Stadtteil St. Nikolaus sehr viele Leute aufgeregt. Es gibt für den Abbruch dieses Hauses wirklich nur einen einzigen Grund. GR Ing. Krulis hat sehr richtig gesagt, dass es bautechnisch möglich wäre, dieses Haus in Stand zu halten, wenn es man nicht absichtlich so weit vergammeln lässt, dass es eines Tages wirklich nicht mehr zu sanieren ist. Der Grund liegt nicht in dieser Liegenschaft selber, sondern darin, dass sich dahinter ein großer Baugrund befindet und der Besitzer diesen einfach durch eine Durchfahrt von der Sankt-Nikolaus-Gasse her
erschlossen haben möchte. Ich behaupte, dass es andere große Möglichkeiten gibt, dieses große und bereits als Bauland gewidmete Grundstück anders als durch eine Durchfahrt von der Sankt-Nikolaus-Gasse her zu erschließen.
Diese Durchfahrt für relativ viel Baukubatur – die nach den geltenden Bebauungsregeln in diesem Hof entstehen kann – ausgerechnet über die enge Sankt-Nikolaus-Gasse zu führen, ist aus der Sicht der Verkehrsplanung nicht der intelligenteste Einfall, den man in diesem Zusammenhang haben kann.
Wie der Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) richtig sagt, ist eine Einfahrt im Parterre – also praktisch ein aufgeständertes Haus, das im ersten Stock erst beginnt – in dieser kleinräumigen Baustruktur, mit einer bis ins Mittelalter zurückgehenden Parzellenstruktur und auch mit Häusern, die teilweise bis in das Mittelalter zurückgehen, nun wirklich die Faust aufs Auge.
[…] eine Garageneinfahrt im Parterre für das dahinter entstehende Projekt mit der Lenkung aller Verkehrsströme durch die enge Sankt-Nikolaus-Gasse; und das im ältesten Stadtteil der Stadt Innsbruck.
Das ist baugeschichtlich und stadtplanerisch ein Aberwitz und gegenüber dem Stadtteil St. Nikolaus eine schlichte Frechheit. Hier wird mit Sicherheit nicht nur der Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkernund
Ortsbildschutzgesetz (SOG) einen Protest erheben, sondern es wird auch im Stadtteil St. Nikolaus über dieses Abbruch- und Neubauprojekt Aufregung geben. Ich halte es aus verkehrsplanerischen und stadtgestalterischen Erwägungen für einen groben Unfug, dieses Haus abzureißen und durch einen viergeschossigen Neubau ersetzen zu wollen. Deshalb lehnen wir, so wie im Bau- und Projekt-Ausschuss, diesen zweiten Teil des Bebauungsplanes ab.“

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